Hallo zusammen,
ich bin seit einiger Zeit regelmäßiger Besucher dieses Forums und bin begeistert von dem Engagement und der offenen und ehrlichen Atmospähre hier!
Herzlichen Glückwunsch Euch allen, die Ihr dazu beitragt, und lasst uns dafür sorgen, dass es so bleibt!
Ich bekomme demnäx mein Boot (natürlich eine VA18) und beschäftige mich seit einiger Zeit mit den Themen "Flaggenzertifikat" und "Heimathafen".
Das Boot soll ja einen Namen bekommen und ich empfinde es so, dass da üblicherweise ein Heimathafen druntersteht.
Jetzt habe ich mich als Mitglied der Kreuzerabteilung des DSV an eben diesen gewandt, dort aber nur einen Gesetzestext bekommen, der mir in seinem Amtsschimmeldeutsch die Fragen nicht beantwortet.
Kann einer von Euch zu folgenden Fragen etwas sagen:
1. Brauche ich für die VA18 ein Flaggenzerifikat?
2. Wenn nicht: Kann ich trotzdem den "Adenauer" führen?
3. Muss das Boot eine grässliche "Autonummer" bekommen (habe ich bei Euch allerdings auf den Bildern noch nirgends gesehen)?
4. Muss ich das irgendwo anmelden: Landratsamt, Schiffsregister, BSH?
5. Wer bestimmt den Heimathafen oder kann ich mir den auch "aussuchen" (sprich: Einen schönen Hafen in DK, in dem ich gerne dauerhaft liegen WÜRDE)?
Jetzt macht man den SKS, segelt in der Weltgeschichte rum und findet zu diesem Thema nur wenig Greifbares. Auch bei Wikipedia kommt vor lauter "es sei denn" und "Kleinfahrzeuge im Rahmen dieser Richtlinie sind NICHT ..." nicht viel rüber.
Freue mich, hier dabei zu sein, und würde mich über Eure Hilfe bei diesen Themen freuen.
Wir hören uns, Handbreit, Stefan