• Hallo zusammen,
    bin gerade durch den Flaggen-Thread unter "Modifikationen" drauf gestoßen. Dort wird gesagt, dass unsere VA18 eigentlich nur 5,50m lang ist (ohne Ruder) und daher unter die Grenze fällt, ab der man ein Boot registrieren und ein amtliches Kennzeichen führen muss.

    Welche Länge gilt denn hier bzw. habt Ihr so ein Kennzeichen?

    Und wenn nicht, kann ich dann einfach nur den Namen und Heimathafen dranpappen und fertig?

    Danke und Grüße, Fink

  • Hallo,

    ich habe die Frage(n) aus dem Thread auch mal meinem Folkebootvercharterer gestellt.
    Seine (aus meiner Sicht hilfreichen) Antworten nachfolgend:

    Was nun aber das Flaggenzertifikat betrifft, da fragst Du ja beinahe den Falschen, ich hab sowas nämlich gar nicht. Zwar liest sich das immer so gewaltig, dass dieses Zertifikat zum Führen der Bundesflagge berechtigt, aber in Wahrheit ist es überhaupt nicht vorgeschrieben. Der Adenauer hingegen schon, den hängst Du erstmal einfach an Dein Boot. Das Flaggenzertifikat ist ein möglicher Eigentumsnachweis. Alternativ geht auch der Internationale Bootsschein, den es vom DSV gibt. Der DSV vergibt in diesem Zusammenhang auch die Segelnummer, und das Ganze kostet um die zwanzig Euro. Vorgeschrieben ist aber auch der IBS nicht. Letztlich kannst Du Dein Eigentum ja auch per Kaufvertrag nachweisen. Falls Du vorhast, an Regatten teilzunehmen, ist der DSV sowieso Deine Anlaufstelle, und wie gesagt: Was es mit dem Flaggenzertifikat sonst noch auf sich hat, kann ich Dir nicht sagen. Schiffsregister ist für größere Schiffe über 15 m Länge:

    Schiffe, die ausschließlich auf Seeschifffahrtsstraßen fahren und nicht länger als 15 Meter sind, sind auf Seeschifffahrtsstraßen von der Kennzeichnungspflicht befreit. Seeschiffe, die länger als 15 Meter sind, müssen auch kein Kennzeichen tragen; sie müssen jedoch einen Schiffsnamen und den Namen ihres Heimathafens tragen und im Schiffsregister unter ihrem Namen registriert sein.
    (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schiffskennzeichen)

    Den Heimathafen kannst Du Dir ein Stück weit aussuchen: Beim Beantragen des IBS musst Du den angeben und wählst sinnvollerweise Deinen Liegeplatz - oder Deinen Wohnort, wenn es gar keinen konkreten oder festen Liegeplatz gibt. Und aufs Boot geschrieben habe ich solche Heimathäfen auch noch nicht. Sieht beim Folke auf dem Heckspiegel ja auch immer etwas blöd aus. Und es interessiert offensichtlich keinen, weil das Schiff eben unter 15 m lang ist.


    Alles bis hierher Geschriebene gilt aber womöglich nicht im Ausland. Da musst Du Dich ggf. erkundigen.

    Auch für mich ist es noch nicht endgültig, was ich machen soll/muss. Wir wohnen hier in der oberbayerischen Pusemucke und haben, ausser dem Main-Donau-Kanal, weit und breit kein schiffbares Gewässer "zur Hand". Nagut, die bayerischen Seen, aber dafür haben wir weder das passende Budget noch Boot ;-)) ...

    Bin nach Ostern auf der Bootswerft Schleswig um mein Böötchen etwas "aufzudiggern", da frage ich auf jeden Fall auch nochmal nach.

    Schönes Wochenende, Handbreit, Stefan

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